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Bundesgerichtshof hebt Urteil des Landgerichts Hannover wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge auf

Tödlicher Unfall bei verbotenem Kraftfahrzeugrennen. Neue Verhandlung erforderlich. Foto: alexanderuhrin - stock.adobe.com

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Hannover, in dem die Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt wurden, aufgehoben. Die Angeklagten waren zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden, jedoch wurden Rechtsfehler in der Begründung und Beweiswürdigung festgestellt (BGH, Urteil vom29.02.2024, Az.: 4 StR 350/23).

Konkludente Rennabrede führte zu tragischem Unfall

Die verhängnisvolle Rennabrede zwischen den Angeklagten führte zu einem tragischen Unfall. Zunächst kollidierte das Fahrzeug eines Angeklagten mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, wobei dessen Fahrer verletzt wurde. Durch die hohe Geschwindigkeit des Angeklagten - sie lag bei ungefähr 180 km/h - kam sein Fahrzeug bei dem Unfall ins Rotieren und kollidierte zusätzlich mit einem Fahrzeug einer Familie. Die vorne sitzenden Eltern wurden verletzt, die beiden hinten in Kindersitzen sitzenden Kinder getötet.

Die Entscheidung des Landgerichts, einen (bedingten) Tötungsvorsatz der Angeklagten abzulehnen, wurde vom BGH als rechtsfehlerhaft eingestuft. Zudem sah das Gericht Rechtsfehler im Hinblick auf die Beweiswürdigung zum subjektiven Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge sowie die vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs.

Neue Verhandlung und Entscheidung erforderlich

Aufgrund der festgestellten Rechtsfehler wird die Angelegenheit an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zur neuen Verhandlung und Entscheidung übergeben. Die Frage des Tötungsvorsatzes und der gefährlichen Fahrweise der Angeklagten muss erneut geprüft werden, um eine korrekte Entscheidung treffen zu können.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
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