Rechtsprechung rund ums Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht
Technischer Fortschritt im Autobau kann auch seine Tücken haben. Nutzen Werkstattmitarbeiter moderne Diagnosegeräte, um Fehler während der Fahrt auszulesen, und halten sie dabei das Auslesegerät in der Hand, können sie gegen das in § 23 Abs. 1 a der Straßenverkehrsordnung (StVO) enthaltene Verbot der Benutzung eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, verstoßen. Einen solchen Verstoß gegen die allgemein „Handyverbot“ genannte Regel und die damit verbundene Geldbuße von 100 € hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein im Falle eines bislang unbescholtenen Werkstattmitarbeiters bestätigt (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.03.2023, Az.: 2 Orbs 15/23).
Fristen zu wahren, ist mitunter nicht ganz einfach. Schnelle Übermittlungswege wie eine E-Mail können da vermeintlich helfen, sind aber nicht unbedingt zulässig. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe klargestellt, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht mittels einfacher E-Mail wirksam eingelegt werden kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.02.2023, Az.: 2 ORbs 35 Ss 4/23).
Im Streit um eine Fahrtenbuchauflage hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster, in zweiter Instanz der Klage einer Fahrzeughalterin aus dem Rhein-Erft-Kreis stattgegeben und die Fahrtenbuchauflage als unzulässig eingestuft (OVG Münster, Urteil vom 02.05.2023, Az: 8 A 2361/22).
Rücksichtslosigkeit kann, vor allem, wenn der Betroffene insofern schon mehrfach aufgefallen ist, zur Sicherstellung eines Autos führen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt bestätigt. Damit scheiterte ein Mann vor dem VG, dessen Auto nach einer äußerst problematischen Fahrt durch die Innenstadt von Speyer von der Polizei sichergestellt worden war (VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 18.03.2024, Akz.: 5 L 193/24.NW).
Was passiert, wenn man in angetrunkenem Zustand mit einem E-Scooter unterwegs ist und erwischt wird? Grundsätzlich kann in einem solchen Fall nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen werden. Doch es gibt auch Ausnahmen von diesem Regelfall, wie eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Osnabrück zeigt, welches ein von der Vorinstanz ausgesprochenes fünfmonatiges Fahrverbot bestätigte (LG Osnabrück, Urteil vom 17.08.2023, Az.: 5 NBs 59/23).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Hannover, in dem die Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt wurden, aufgehoben. Die Angeklagten waren zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden, jedoch wurden Rechtsfehler in der Begründung und Beweiswürdigung festgestellt (BGH, Urteil vom29.02.2024, Az.: 4 StR 350/23).